Statuten Nachbarschaft sunset eschke 

Stand: 26.02.2017

 

§ 1 Name, Zweck und Ziel der Nachbarschaft

 

Die Nachbarschaft führt den Namen sunset eschke und wurde am 24.01.2014 gegründet.

Zweck des Zusammenschluss der Nachbarschaft ist die gegenseitige Unterstützung und Hilfe in Not-, Krankheits-, Unglücks oder Todesfällen und die Pflege gut nachbarschaftlicher Beziehungen.

 

§ 2 Mitgliedschaft

 

Nachbarschaftsgrenzen: Fam. Ohlsen (am Leegenweg entlang) alle drei Stichstraßen der südlichen Nachbarschaft und die gegenüberliegenden Häuser bis Fam. Hövel. 

Jeder Anwohner innerhalb der genannten Grenzen kann Mitglied der Nachbarschaft „sunset eschke“ werden. Die Aufnahme schriftlich beim Vorstand zu beantragen.

Jeder Anwohner erwirbt die Mitgliedschaft für sich oder in seinem Haushalt lebende Personen.

Die Mitgliedschaft in der Nachbarschaft erlischt durch Tod, Wegzug aus der Nachbarschaft oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund auf Beschluss der Mitgliederversammlung.

Bei Wegzug kann auf Wunsch die Mitgliedschaft bestehen bleiben. Der Beitrag ist dem Kassierer dann unaufgefordert und pünktlich zu überbringen. Wird der zuleistende Betrag nicht geleistet erlischt die Mitgliedschaft.

 

§ 3 Organe

 

Organe der Nachbarschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 4 Beiträge

   

  • Startbeitrag Nachbarschaftsgründung / Beitritt 

        doppelter Jahresbeitrag

  

(Der Beitrag beinhaltet die laufende Jahresgebühr)

 

  • 10€     Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag pro Haushalt je Kalenderjahr)

 

Der festgesetzte Mitgliedsbeitrag ist jährlich bis zum 15.01. des Jahres zu entrichten.

Überweisung der Beiträge ist erforderlich. 


Jedes Mitglied der Nachbarschaft ist verpflichtet, die Satzungsbestimmungen zu beachten. Mitglieder, welche gegen die Satzung verstoßen oder mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen der Nachbarschaft.

Beitragsrückzahlungen oder Teilauszahlungen werden nicht gewährt.


§ 5 Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn es unter Angabe der Gründe von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Nachbarschaft verlangt wird.

Versammlungszeitpunkt und Tagesordnung sind den Mitgliedern spätestens 30 Tage vorher durch den Vorstand schriftlich bekannt zu geben.

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Stimmberechtigt ist jedes beitragszahlendes Mitglied. 

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können in den Vorstand gewählt werden.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter geleitet. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Auf Beschluss der Versammlung kann mittels Stimmzettel oder Handzeichen abgestimmt werden.Vorstandswahlen erfolgen mittels Handzeichen.

Eine Satzungsänderung kann in jeder Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf einer einfachen Stimmenmehrheit.


Inhalte & Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

 

·        Wahl des Vorstandes (Details siehe §6)

·        Bestellung von zwei Kassenprüfern (Kassenprüfung übernimmt Festausschuss)

·        Entscheidung über die Entlastung des Jahreskassenbericht

·        Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

·        Genehmigung des geplanten Haushalts

·        Benennung Festausschuss für das laufende Kalenderjahr

·        Besprechung Jahresplanung & Termine

·        Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

·        Besprechung allgemeine Themen und Belange der Nachbarschaft

·        geselliges Beisammensein

 

§ 6 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

 

·        Vorsitzender

·        Vorsitzender Vertreter

·        Kassenwart

·        Schriftführer

 

Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren bestimmt. Jedes Jahr wird ein Amt gewählt. Details s. Protokoll. Alle anwesenden Mitglieder werden in das Abstimmverfahren mit aufgenommen. Der Vorstand kann wiedergewählt werden, sofern die Personen ihr Einverständnis erteilt haben. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, übernimmt automatisch ein weiteres Vorstandsmitglied kommissarisch die zusätzlichen Aufgaben bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.

Insbesondere ist der Vorstand zuständig für:

 

·        die Mitgliederverwaltung

·        die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung

·        die Durchführung von Versammlungsbeschlüssen

·        Hilfestellung Festausschuss

·        die Präsenz bei besonderen Ereignissen und Anlässen in Vertretung für die Nachbarschaft

  

  Vorsitzender   

§ Organisation,  Vorbereitung und Leitung der Jahreshauptversammlung   
§ Erstellung  einer Agenda für die Generalversammlung   
§ Ansprechpartner  für allgm. Nachbarschaftsangelegenheiten in Absprache mit dem 2. Vorsitzenden  und Kassenwart. Orga-Aufgaben können auch an Nachbarschaftsmitglieder oder  Festausschuss verteilt werden.   
§ Verkündigung  von Nachbarschaftsangelegenheiten   
§ Pflege  der Statuten und Termine in Zusammenarbeit mit dem 2. Vorsitzenden   
§ Bei  Bedarf, Präsenz bei besonderen Ereignissen und Anlässen in Vertretung für die  Nachbarschaft   

  Vorsitzender  
  Vertreter
  

§   Vertretung des 1. Vorsitzenden in  allen Angelegenheiten.  

  Kassenwart   

§ Verwaltung  der Mitgliedsbeiträge   
§ Bankgeschäfte  führen & Finanzen verwalten   
§ Vorlage  des Kassenberichtes bei den Kassenprüfern  
§ Buchhalterische  Mitgliederverwaltung (Eintritt / Austritt)  

  Kassenprüfer

§ Prüfung  des Kassenberichtes durch Festausschuss  
§ Antrag stellen auf  Entlastung des Kassenwartes bei der Generalversammlung   

  Schriftführer 

§ Protokollführung  bei der Generalversammlung  

  Festausschuss   

§ Planung  und Organisation des jährlichen Sommerfest   
§ Erstellung  und Verwaltung eines Festordner  
§ jährliche Kassenprüfung   

 

§ 7 Termine & Veranstaltungen

 

  Jahreshaupt-   versammlung

Die Versammlung findet am letzten Freitag im  Januar ab 20 Uhr statt  

  Neujahrs-rundgang   

Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit.   

  Palmsonntag

Kinder  im Alter bis zur hl. Kommunion > Liedtext auf platt   

  Sommerfest   

Das  Sommerfest findet immer am Samstag nach dem Bürgerschützenfest also im August  oder September statt. Der  Festausschuss organisiert das Sommerfest und führt einen Festordner. Dieser  wechselt jährlich im Uhrzeigersinn der Nachbarschaft.   Zuständig  sind jedes Jahr insgesamt vier Haushalte. Im Folgejahr fallen immer zwei Haushalte weg und zwei Haushalte kommen im Uhrzeigersinn hinzu. Jeder Haushalt in sunset eschke erhält eine Einladung zum Sommerfest also auch Nichtmitglieder.       

Details:
  

Getränkekosten:   Kosten  werden jährlich ermittelt, siehe Einladung und Orga Festauschuss   Es  wird kein Schnaps ausgeschenkt / wer welchen möchte, der bringt sich selbst  welchen mit.   

Grillkosten:
  Anmeldung  erforderlich. Geld wird im Vorfeld gesammelt. Es kann ein Grillmeister  bestellt werden.   

Ort:
  Im  Wechsel in den zwei großen Sackgassen, den Rest organisiert & entscheidet der  Festausschuss. Es wird kein Toilettenwagen bestellt.   Für  das Kinderprogramm stehen 50€ aus der Nachbarschaftskasse zur Verfügung.   

  Kranzbringen & Schmücken

 Kosten  für Kranzbinden, Schmücken und Röschen binden werden aus der  Nachbarschaftskasse bezogen.
Die  Nachbarschaft kümmert sich um´s Kranzbringen und Kranzaufhängen. Die nächstgelegenen  Nachbarn kümmern sich um die Organisation. 3 links, 3 rechts und Gegenüber  und die, die sich "verbunden" fühlen. Getränke stellt die Familie, die den Kranz erhält.      

  Schützenfest   

Kosten für Kranzbinden, Schmücken und Röschen binden für König/Königin werden aus  der Nachbarschaftskasse bezogen. Getränke stellt König/Königin. Ist  die Nachbarschaft zum Schützenfest eingeladen, so werden die Kosten nicht aus  der Nachbarschaftskasse bezogen.   
Beiträge:  15€ pro Person (30€ für Paare)   
Der Strauß wird vom gesammelten Geld bezahlt.      

  Geburt   

Die zwei nächstgelegenen Nachbarn kümmern sich um das Schmücken und die, die sich "verbunden" fühlen. Deko und Kindersachen verbleiben beim neuen Haushalt und  werden weitergegeben. Die Schmückenden organisieren selbst Getränke.

  Allgemeines     

Grundsätzlich ist es jedem Bewohner selbst überlassen, wen er zu eigenen Festlichkeiten einlädt.   

 

§ 8 Hilfe bei Sterbefällen

 

Bei Sterbefällen sollte jeder Haushalt dem Verstorbenen die letzte Ehre erweisen. Mit der Trauergesellschaft ist zu klären, welche Nachbarschafshilfe benötigt wird. Dies sollte der nächstgelegene Haushalt übernehmen.

 

Das Tragen des Sarges übernehmen meistens die Mitglieder der Nachbarschaft. Die Reihenfolge ergibt sich aus den 6 nächsten Nachbarhäusern des Verstorbenen. Bei Verhinderung eines oder mehrerer Träger sollte für Ersatz gesorgt werden. Außerdem werden drei Begleitpersonen für Kreuz tragen sowie Personen für Totenzettel verteilen benötigt.

Hilfe beim Beerdigungskaffee, Schnittchenmachen, Bedienen, Spülen etc. sind ebenfalls mit der Gaststätte oder der Trauergesellschaft zu klären.

 

Falls gewünscht, dann wird aus der Nachbarschaft eine Zeitungsanzeige in der Münsterland Zeitung aus der Nachbarschaftskasse inseriert.

 

Die Trauerfamilie kann außerdem zwischen einem Kranz oder einem Betrag in Höhe von 150€ wählen.

 

 

§ 9 Ansprüche bei Ausscheiden aus der Nachbarschaft

 

Bei Ausscheiden aus der Nachbarschaft erlöschen die Ansprüche gegen die Nachbarschaft.

 

§ 10 Auflösung der Nachbarschaft

 

Die Auflösung der Nachbarschaft ist nur mit Zustimmung von mindestens der Hälfte der Mitglieder der Nachbarschaft möglich. Im Falle einer Auflösung der Nachbarschaft wird das zum Zeitpunkt der Auflösung aktuelle Guthaben auf dem Nachbarschaftskonto komplett für einen gemeinnützige Zweck in Südlohn gespendet. 

 

§ 11 Haftungsbeschränkungen

 

Die Haftung wird auf das Nachbarschaftsguthaben auf dem Nachbarschaftskonto beschränkt.

 

§ 12 Satzungsänderungen 

 

30.01.2016 

§12 (Anhang): Bezeichnung "Anhang" wurde durch "Satzungsänderung" ersetzt.

§4 (Beiträge): Anpassung Überweisungszeitpunkt Jahresbeitrag bis 15.01. und Formulierung

 

26.02.2017 

§6 (Vorstand): Ergänzung Kassenprüfung erfolgt durch den Festausschuss.  

§7 (Termine): Anpassung Neujahrsrundgang endet mit der Grundschulzeit.  

§8 (Sterbefälle): Anpassung Kranz oder Auszahlung in Höhe von 150€.